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1..
Lärmprävention in der Jugendarbeit: Kriterien, Perspektiven und
Anregungen.
1.1.
Voraussetzungen für eine konstruktive Lärmprävention in der Jugendarbeit
1.2.
Verhältnisorientierte Lärmprävention in der Jugendarbeit
1.3.
Verhaltensorientierte Lärmprävention in der Jugendarbeit
(> Konkrete Tipps für die Musikkonsumenten finden Sie
auf der "Tipps-Seite"!)
Aus den bisherigen Untersuchungen und Erkenntnissen
sollen nun im Praxisbezug die Möglichkeiten von Lärmprävention in der
sozialen Arbeit mit Jugendlichen abgeleitet und konkretisiert werden.
Dafür müssen die Perspektiven von Prävention in der Jugendarbeit ebenso
diskutiert werden wie die Voraussetzungen für eine effektive
Lärmprävention.
Neben den bekanntesten Präventionsfeldern der Gewalt-
und Drogenprävention gibt es noch weitere einrichtungs- und
zielgruppenabhängige Präventionsthemen in der Jugendarbeit. Lärmprävention
ist in Bereichen der Gesundheitsförderung und Medizin ein Thema, hat aber
in der Jugendarbeit bisher keinen populären Stellenwert gefunden, was auch
in der getätigten Befragung (vgl. Kap. 5.4, bes. Abb. 13 und Abb.16)
signifikant ist.
Im Bereich der Gesundheitsförderung wird Prävention
meist in drei Bereiche unterteilt, die sich teilweise auch auf die
Jugendarbeit übertragen lassen (vgl. HARTOGH / WICKEL 2006, S. 107ff):
·
Primäre Prävention:
Vor dem Eintreten einer Schädigung z.B. durch Aufklärung
·
Sekundäre Prävention:
Bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung - Früherkennung von
Risikofaktoren und Schäden z.B. durch Vorsorgeuntersuchung bis zur
Behandlung
·
Tertiäre Prävention:
Nach Eintreten einer Schädigung – positiver Umgang mit der Schädigung,
z.B. durch Aufklärung und Training von Hörgerätebenutzung
Im vorliegenden Themenfeld soll vorrangig die primäre
und sekundäre Prävention besprochen werden. Die tertiäre Prävention wird
nur in dem Sinne relevant, dass vorhandene Hörschäden nicht noch
verschlimmert werden sollen. Wie im vorhergehenden Kapitel definiert, geht
es also um die Vermeidung der gehörschädigenden Rezeption von Lärm bei
Jugendlichen (unabhängig davon, ob Vorschäden bereits vorhanden sind oder
nicht). Dies beschreibt zwar das Ziel, nicht aber den Weg. An die
Fragestellungen der vorhergehenden Kapitel
„…ist / sollte /darf / kann
Lärmprävention eine Aufgabe der sozialen Arbeit mit Jugendlichen sein?“
schließt sich damit zwangsläufig die letzte, eingangs genannte
Fragestellung an:
Wie
könnte Lärmprävention eine Aufgabe der
Sozialen Arbeit sein?
Bevor über konkrete Mittel und Methoden nachgedacht
wird, muss erst einmal der Lösungsansatz zur Realisierung des
Präventionserfolgs geklärt werden. Ganz banal gesehen ließe sich eine
Vermeidung der gehörschädigenden Rezeption
von Lärm auf
verschiedenen Wegen erreichen:
Lösungsansatz…
…ist zu erreichen durch:
a)
Verhindern des Lärms: Abschaltung der
Lärmquelle.
b)
Verändern des Lärms: Reduzierung des Lärms auf
unschädliche Werte.
c)
Verhindern der Rezeption des Lärms: Unterbrechen des (Hör-)Kontakts
zur Lärmquelle.
d)
Verändern der Rezeption des Lärms: Reduzierung oder
Manipulation der Rezeption.
Bei dieser Auflistung wird ein grundlegender
Unterschied deutlich:
Ansatz a) und b)
richten sich an die Lärmquelle, (z.B. Diskothek, Kopfhörer…),
Ansatz c) und d) richten sich an die Rezipienten (Jugendliche und ihr
Hörverhalten).
Diese unterschiedlichen Handlungsstrategien werden
bei Galuske (2007, S. 295) prägnant als
Verhaltensprävention (c und
d) und Verhältnisprävention
(a und b) bezeichnet:
Verhaltensprävention zielt auf die Veränderung von
(als gefährlich erachteten) Verhaltensweisen des Menschen ab, hier also
auf die Veränderung des Hörverhaltens der Jugendlichen.
Verhältnisprävention zielt dagegen auf die Veränderung der äußeren
(sozialen, physischen, biologischen oder technischen) Verhältnisse ab,
also die konkrete Vermeidung der Ursache, in diesem Fall also Lärm bzw.
Lärmquelle (vgl. GALUSKE 2007, S. 295f).
Bei der genannten Aufgliederung ist im Falle des
Beispiels Lärmprävention bei
Jugendlichen aber eine weitere Differenzierung bei den
Beispielen c) und d) notwendig:
Die Unterbrechung oder Reduzierung der Rezeption kann entweder durch
äußeren Zwang erfolgen (Die Jugendlichen werden durch Zwang / Verbote
grundsätzlich oder teilweise ferngehalten von Lärmquellen wie z.B.
Diskotheken) oder durch die Jugendlichen selbst (die Jugendlichen
verändern z.B. ihr Hörverhalten). Die letztgenannte, selbstbestimmte
Entscheidung sollte sicherlich das „hohe Ziel“ pädagogischer
Präventionskonzepte sein. Die nachhaltige Wirkung von auf Zwang und
Verboten basierender „Prävention“ darf stark angezweifelt werden:
Lerneffekte und Verhaltensänderungen resultieren nicht aus Verboten,
sondern aus Verständnis: in diesem Falle das Verständnis der Jugendlichen
für die Gefahren von Lärm und das Verständnis für gefahrloses Hörverhalten
(welches nicht voraussgesetzt werden kann).
Hoffmann (1997, S. 195) argumentiert im Fazit einer
Hörstudie dazu: „Nur wer weiß, was er
im Zusammenhang mit einem Hörverlust verliert, ist motiviert, einen
verantwortlichen Umgang mit dem Gehör zu pflegen und die eigene
Hörfähigkeit zu erhalten.“ Dieses Wissen ist sicherlich eine
Voraussetzung, jedoch ist fraglich, ob das Wissen alleine genügend
Motivation zur Veränderung des Hörverhaltens gibt. Das wirkliche,
verinnerlichte Verständnis ist selten durch eine monologe Aufklärung über
die Risiken zu erreichen: Der (einmalige) Wissenserwerb ist keine Garantie
für Verhaltensänderungen (vgl. HARTOGH / WICKEL 2006, S. 109). Studien
zeigen dass Aufklärung durch Vorträge und Broschüren eicht erst durch
einen persönlichen Bezug, wie z.B. konkreten Hinweisen auf drohende
Schwerhörigkeit, ein Überdenken der Musikhörgewohnheiten auslöst (vgl.
HANEL 2001, S. 275).
Daher ist eine grundsätzliche, immer wieder
situations- und lebensweltorientierte Thematisierung des Themas in
Verbindung mit gezielten Maßnahmen, bei denen die Jugendlichen auch selbst
einbezogen werden (Partizipation), so essenziell. Es muss sich auch mit
der (häufig in der einschlägigen Literatur wie bei FREUND / LINDNER 2001
zu findenden) Kritik am häufig „vormundschaftlichen
Charakter von Präventionsprogrammen“ (HERRIGER 2001, S. 101)
auseinandergesetzt werden und der eigene Habitus selbstkritisch
reflektiert werden, damit die Lärmprävention bei Jugendlichen nicht auf
„taube Ohren“ stösst und nur als 'uncool'
empfunden wird.
Der „Aufgabe Lärmprävention“ ist also nicht durch ein
paar mahnende Worte genüge getan, sondern sie erfordert intensive
Bearbeitung – und das interdisziplinär (wie an den unterschiedlichen
Themenfeldern dieser Arbeit erkennbar ist). Spätestens jetzt werden die
Mitarbeitenden der Jugendarbeit möglicherweise anzweifeln, dass diese
umfassende Aufgabe problemlos in ihre (sowieso schon zahlreichen)
Aufgabenfelder zu integrieren ist: zu Recht. Denn die Aufgabe der
Lärmprävention muss nicht nur interdisziplinär, sondern auch in den
verschiedenen Lern- und Lebensbereichen Jugendlicher übernommen werden.
Das bedeutet dass neben den Bereichen der sozialen Arbeit kommunaler und
freier Träger auch andere Vereine und Verbände, die mit Jugendlichen in
Kontakt kommen, sowie Ärzte (Kinderärzte, HNO-Ärzte etc.) und nicht
zuletzt auch Schulen (und im Sinne rechtzeitiger Prävention auch schon der
Kindergärten!)
sowie natürlich die Erziehungsberechtigten an dieser Aufgabe mitwirken
müssen. Dabei kann im besten Falle von den Kompetenzergänzungen und
Synergieeffekten profitiert werden.
Erfreulicherweise werden zunehmend
Lärmpräventions-Konzepte für Schulen von zentralen Stellen wie z.B. der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt (vgl. BZGA 2005;
ISTAS 1997 u.a.).
Leider sind diese aber konzeptionell wenig für die außerschulische
Jugendarbeit geeignet, sondern können allenfalls als Anregung und
inhaltliches Fundament dienen. Dabei wären vorgefertigte Konzepte und
Materialien, die nur noch mit geringem Aufwand an die eigenen
Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, gerade für kleinere Träger der
Jugendarbeit eine sinnvolle und Ressourcen schonende Möglichkeit im
Bereich Lärmprävention aktiv zu werden.
Generell scheint Lärmprävention zunehmend als Aufgabe
innerhalb der Schule (an-)erkannt zu werden, auch wenn sie ihren festen
Platz in den Lehrplänen noch nicht gefunden hat. Eine grundsätzliche
Integration von Lärmprävention und der Thematik lärmbedingter Hörschäden
in die Unterichtsinhalte wäre sehr wünschenswert. Trotzdem ist eine
Ergänzung von schulischen Bemühungen durch die Jugendarbeit vorteilhaft:
Das Nutzen von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit ist für die
Jugendlichen freiwillig und hat nicht den negativen Beigeschmack, den
Schule durch Schulpflicht, Leistungsdruck und möglicherweise negativ
assoziierte Lernatmosphäre mit sich bringt.
Außerdem trifft die Jugendarbeit die Jugendlichen da, wo auch die
meisten Ursachen lärmbedingter Hörschäden angesiedelt sind, nämlich in der
Freizeit.
Am deutlichsten wird dies, wenn die Jugendarbeit
selbst musikalische Angebote und Veranstaltungen anbietet. Hier ist die
Auseinandersetzung mit der Thematik Lärmprävention sogar ein Muss, um
nicht selbst zum Verursacher von Hörschäden zu werden. Dies kann durch
Unwissen, unprofessionellen Umgang mit Musikanlagen oder einfach zu lauter
(nicht kontrollierter) Lautstärke jedoch schnell passieren, zum Beispiel
durch schlecht positionierte Lautsprecher oder Rückkopplungen (vgl. PIEPER
1996, S. 111f). Da ein fachkundiger Umgang mit größeren Musikanlagen u.ä.
elementar ist, sind einige Hinweise dazu im nächsten Kapitel 1.2 zu finden. Die
Gefahr von Hörschäden durch unprofessionelle Bedienung von Musikanlagen
veranschaulicht einen anderen wichtigen Faktor der Lärmprävention:
Nicht nur die jugendliche Zielgruppe braucht Aufklärung, sondern
alle Personengruppen die mit Musikbeschallung zu tun haben benötigen
Aufklärung und ein Mindestmaß an tontechnischem Fachwissen. Dazu gehören
kommerzielle wie nichtkommerzielle Veranstalter, Discjockeys, Musiker,
Profi- und Hobbytontechniker aber eben auch Pädagoginnen und Pädagogen die
mit Musik arbeiten – und nicht nur die, die sich die Lärmprävention
sowieso bereits auf die Fahnen geschrieben haben (vgl. HARTOGH / WICKEL
2006, S. 112). Dieses Wissen muss natürlich auch den Transfer in den
Alltag finden: Einerseits im Sinne des Vorbildcharakters, andererseits als
„Training“ der (unschädlichen) Verhaltensweisen.
Mit den oben genannten Berufsfeldern und
Personengruppen ist eine Zusammenarbeit in Sachen Lärmprävention
anzustreben. Auch ein intensiver Austausch mit Verantwortlichen für
Konzerte und Diskotheken wäre wünschenswert und könnte zu Erfolgen (z.B.
der freiwilligen Lärmpegelbegrenzung) führen (vgl. BABISCH 2000, S. 49ff).
Weitere interessante Ansprechpartner in Hinblick auf Aufklärung der
Zielgruppe wären Jugendmedien (TV-Sender, Zeitschriften, Radiosender).
An dieser Stelle muss jedoch im Sinne der
Verhältnisprävention in einem kleinen Exkurs auch an die Produzenten der
Lärm auslösenden Produkte gedacht werden: Dies betrifft
Spielzeughersteller, die für die oft viel zu hohen Schallpegel von
Spielzeugen verantwortlich sind genauso wie Herstellerfirmen von
Musikabspielgeräten wie CD- Playern, MP3-Playern oder dem bei Jugendlichen
sehr populären iPod. Diese Firmen können als Mitverantwortliche für
Hörschäden angesehen werden, so lange sie von ihrer Seite aus nicht alle
realisierbaren Vorkehrungen treffen. Im Jahr 2006 wurde in den USA
beispielsweise dem Hersteller der iPods (Firma Apple) in einer Sammelklage
vorgeworfen, dass keine ausreichenden Vorkehrungen gegen Hörschäden
getroffen worden seien. Dabei arbeitet die Firma Apple vergleichsweise
viel an der Thematik: Seit 2006 kann in den meisten Geräten eine maximale
Lautstärke programmiert und durch ein Passwort gesichert werden. Dies soll
Eltern unterstützen, ihre Kinder vor schädlichen Lautstärken zu schützen.
Im Dezember 2007 entdeckte der britische „Daily Telegraph“, dass Apple
sogar ein Patent für die automatische Überwachung von Lautstärke und Dauer
des Musikkonsums angemeldet hat, bei der eine Automatik die Lautstärke auf
unschädliches Niveau herabsenkt (vgl. DAILY TELEGRAPH 2006). Auch wenn
diese Entwicklung von iPod-Kunden als Bevormundung kritisiert wurde, ist
dies ein Schritt in die richtige Richtung: Nämlich einem höheren
Verantwortungsbewusstsein der Hersteller. Entsprechender Druck muss auf
politischer Ebene ausgeübt werden.
Als Fazit aus den vorangegangenen Kapiteln ist
festzustellen, dass für eine effektive Lärmprävention bei Jugendlichen
folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen sind:
·
Das Wissen der Mitarbeitenden über Risiken und Folgen von
Lärm und intensivem Musikkonsum.
·
Das Wissen der Mitarbeitenden über Möglichkeiten risikolosen
Musikkonsums.
·
Die Integration und Akzeptanz jugendlicher Lebenswelten und
Bedürfnisse.
·
Die Berücksichtigung des Themas auch im Alltag außerhalb
spezifischer Präventionsmaßnahmen.
·
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Verantwortlichen
und Ansprechpartnern von Jugendlichen.
Viele dieser Punkte werden bisher nicht oder nur
wenig berücksichtigt, was auch in der Befragung (Kap. 5.4) anklingt.
Das bisher theoretisch besprochene „Wie“
der Lärmprävention soll nun anhand von Beispielen konkretisiert und auf
die Praxis bezogen werden:
Noch bevor an die Aufklärung der Jugendlichen gedacht
wird, sollte an die Aufklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gedacht werden. Hierfür gibt es kompetente Ansprechpartner im Bereich der
sozialen Arbeit oder dem Gesundheitswesen und eine Vielzahl an Materialien
im Internet und als gedruckte Publikationen. (Empfehlenswert sind u.a.
BZGA 2004 und 2005; FÖRDERGEMEINSCHAFT GUTES HÖREN 2007; HARTOGH / WICKEL
2006; NEYEN 2005; SUVA 2005; und UMWELTBUNDESAMT 1998 / 2007.)
Der nächste logische Schritt ist die konkrete
Vermeidung gehörgefährdenden Lärms im eigenen Arbeitsumfeld (in dem zur
Gruppe der Gefährdeten oft auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gehören!). Wie schon erwähnt, kann mangelndes Fachwissen im Bereich der
Musik und Tontechnik schnell zu gefährlichen Schallsituationen führen.
Daher sollte zuerst die eigene Einrichtung und die eigenen Angebote auf
möglicherweise hörschädigenden Lärm untersucht werden. Hilfreich ist es
dabei mit Fachleuten zusammenzuarbeiten und ein Schallpegelmessgerät zu
benutzen.
Folgende Fragen könnten dabei u.a. erörtert werden:
·
Wo / wann tritt Lärm im
Allgemeinen (also nicht durch Musik verursachter Lärm) auf ?
·
Tritt in bestimmten Räumen
häufig Lärm auf? Wenn ja, warum?
·
Können die Räume
schalltechnisch verbessert werden?
·
Wie kann der Lärm begrenzt
werden?
·
Wer ist starkem Schall
ausgesetzt und wie können diese Personen geschützt werden?
·
Wo und wann wird Musik
abgespielt?
·
Wie laut wird Musik
abgespielt?
·
Wird die Lautstärke
kontrolliert (durch Mitarbeitende oder durch elektrische Geräte)?
·
Gibt es Rückzugsmöglichkeiten
mit geringem Lärmpegel?
·
Wer ist zuständig für die
Bedienung der Musikanlage?
·
Verfügen die Bedienenden der
Musikanlage über genügend Wissen zu Tontechnik und Hörschaden-Risiken
durch laute Musik? Beachten sie die Lautstärke?
·
Sind die Lautsprecher und die
Musikanlage voll funktionstüchtig?
·
Wie / wo sind die
Lautsprecher aufgestellt (s. u.)?
Bei der Ausstattung von Diskoräumen oder dem Aufbau
der Musikanlage für Veranstaltungen sollte mindestens eine Mitarbeiterin
oder ein Mitarbeiter über entsprechende Fachkenntnis verfügen, alternativ
sollten professionelle Tontechnikerinnen bzw. Tontechniker beauftragt oder
befragt werden. Dies betrifft auch die Auswahl und Beschaffung von
tontechnischen Geräten, da häufig durch fehlendes Fachwissen sowie den oft
begrenzten finanziellen Mitteln minderwertige Geräte gekauft werden, die
einem unschädlichen Musikgenuss nicht unbedingt zuträglich sind.
Nach den theoretischen Analysen sind nun konkrete
Handlungsoptionen für die Praxis notwendig:
Konkrete Empfehlungen gegen Lärm
allgemein:
Þ
Bei Lärm durch Werkzeuge
und Maschinen sind die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften
zu beachten und evtl. Hörschutz zu tragen. Unbeteiligte sind vom Lärm
möglichst fernzuhalten.
Þ
Bei Räumen, in
denen regelmäßig ein hoher Schallpegel durch Musizieren oder auch Schreien
(Toben / Sport etc.) entsteht, sollte auf schallschluckende Wände und
Decken geachtet werden. Fachleute sollten den Raum auf
Schallschutzmaßnahmen untersuchen.
Þ
Lärm durch Schreien und
Rufen von Kindern und Jugendlichen ist normal, jedoch sollte
überprüft werden, ob dies durch äußere Einflüsse wie zu lauter
Hintergrundmusik ungünstig verstärkt wird oder ob die Atmosphäre allgemein
„beruhigt“ werden kann.
Þ
Bei Schall von Außen
(z.B. Bahnstrecke, Autobahn) sollten Möglichkeiten der Schalldämmung von
Fachleuten überprüft werden.
Þ
Grundsätzlich sollte sowohl Besucherinnen und Besuchern als
auch dem Team die Möglichkeit der Nutzung von
Hörschutz in allen lauten
Situationen gegeben werden. Am gebräuchlichsten sind
Ohrstöpsel, die
in Apotheken und Supermärkten erhältlich
sind und für eine Reduzierung des Lärms um durchschnittlich 25 dB sorgen
und damit das Gehör sehr gut schützen. Die günstigsten Stöpsel sind aus
Schaumstoff und bieten nur einen begrenzten Schutz. Etwas teurer aber auch
wirkungsvoller sind Kunststoff- oder Gummiohrstöpsel die besser auf die
gefährlichen Frequenzen abgestimmt sind und die Hörqualität weniger
beeinträchtigen (vgl. HEAR SAFE 2007).
Konkrete
Empfehlungen für Musik, Disco oder Konzerte:
Þ
Besonders die Aufstellung
der Lautsprecher ist zu beachten: Die für die „gefährlichen
Frequenzen“ zuständigen Mittelton- und Hochtonlautsprecher
sollten niemals auf Höhe der Ohren aufgestellt werden, sondern möglichst
30 – 100 cm höher aufgehängt oder auf Stativen angebracht (vgl. HARTOGH /
WICKEL 2006, S. 114).
Þ
Die Lautsprecher
sollten möglichst gezielt nur auf die Tanzfläche gerichtet sein und
möglichst wenig Theken-, Sitz- und Stehbereiche beschallen.
Þ
Es sollten Sitz- und
Stehbereiche am Rande der Tanzfläche oder weiter davon entfernt
vorhanden sein, die nicht mit lauter Musik beschallt werden. Dort sollten
Unterhaltungen ohne besonders lautes Sprechen möglich sein.
Þ
Optimal sind separate, aber nicht zu weit entfernte
Ruhebereiche mit einem sehr
niedrigen Schallpegel, ohne Musik oder alternativ leiser „Chill Out“ Musik
zur Entspannung von Körper, Geist und Gehör. („Chill-Out-Bereiche“ sind
ein moderner Teil der Diskotheken-Kultur, von Jugendlichen als Ruhebereich
akzeptiert - dies kann auch in der Jugendarbeit gut genutzt werden.)
Þ
Der Diskjockey (DJ)
sollte ebenfalls fernab der Tanzfläche einem geringeren Schallpegel
ausgesetzt sein (z.B. in einer Glaskabine) oder Hörschutz tragen, da er
kaum die Möglichkeit hat sich der Musik zu entziehen.
Þ
Ein einfacher Trick, um die hörschädenrelevante
Lärmbelastung zu vermindern, ist die leichte
Reduzierung der mittleren bis mittel-hohen
Frequenzen, da diese „Hauptverursacher“ für musikbedingte
Hörschäden sind. Dies kann z.B. am Mittelton-Regler des Mischpults oder
einem Equalizer
erfolgen. Dabei sollte jedoch trotzdem noch auf eine gute Musikqualität
geachtet werden (vgl. PIEPER 1996, S. 91ff).
Þ
Schallpegelmessgeräte
helfen bei der objektiven Überwachung der Lautstärke. Diese Geräte gibt es
in einfachen Ausführungen für ca. 70,- Euro. Mit ihnen kann lediglich der
Momentanpegel gemessen und Aufschluss über die akute Lautstärke geben
werden. Aus mehreren Messungen kann dann der ungefähre Mittelungspegel
eines Abends errechnet werden (vgl. HARTOGH / WICKEL 2006, S. 114).
Teurere Geräte messen automatisch den Mittelungspegel, der relevant für
die Schallbelastung ist. Oft können Schallmessgeräte auch kostenlos von
regionalen Ämtern oder Schulen / Universitäten ausgeliehen werden.
Þ
Der Schallpegel auf der
Tanzfläche sollte 95 dB(A) im Mittelpegel nicht überschreiten.
Dies ist unter anderem eine Empfehlung von der Bundesärztekammer (vgl.
BUNDESÄRZTEKAMMER 1999, S. 1084). Studien zur Akzeptanz von derlei
Pegelbegrenzungen in Diskotheken haben ergeben, dass der überwiegende Teil
der Jugendlichen die Musik bei 95 dB(A) immer noch als laut genug empfand
(vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT 2005, S. 81f).
Þ
Der Schallpegel neben der
Tanzfläche sollte im Mittel unter 90 dB(A) liegen.
Þ
Der Schallpegel in
Ruhebereichen sollte im Mittel unterhalb von 70 dB(A) liegen.
Þ
Die DJs bzw. die Zuständigen für die Musikanlage sollten
über ein tontechnisches Grundwissen verfügen sowie im Hinblick auf Risiken
und Ursachen von musikbedingten Hörschäden geschult werden. Ein
beispielhaftes Projekt hierfür ist der „DJ-Führerschein“
der seit 2004 vom Berufsverband Discjockey (BDV) in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Länderministerien und der Techniker-Krankenkasse
durchgeführt wird: In eintägigen Seminaren mit abschließender Prüfung
wurden bereits 2100 DJs Fakten und Tipps zu hörschädigender Musik in Bezug
auf ihren Arbeitsbereich als DJ vermittelt (vgl. BVD 2007). Alternativ
können natürlich auch eigene DJ-Kurse konzeptioniert werden, die ein
attraktives Angebot für Jugendliche sein können.
Þ
Durch Geräte wie „Limiter“
oder „Kompressoren“
wird der Schallpegel automatisch begrenzt, so dass auch keine plötzlichen
Spitzenpegel (durch z.B. Rückkopplungen) auftreten können. Manche
Verstärker und Mischpulte haben diese Funktion bereits eingebaut, sie kann
aber auch als separates Gerät an die Musikanlage angeschlossen werden.
Þ
Bei Veranstaltungen mit lauter Musik sollten Mitwirkenden,
Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besuchern prinzipiell
Hörschutz zur Verfügung
gestellt werden.
Þ
Ebenso sollte
Informationen über die potenziell gefährliche Wirkung von
lauter Musik in Form von Broschüren etc. zur Verfügung gestellt werden.
Die Thematik soll nicht die Veranstaltung „bedrohlich“ dominieren, jedoch
„selbstverständlich“ verfügbar sein.
Þ
Bei eigenem Musizieren,
sei es die Probe oder ein Konzert, sollte unbedingt auch der Schutz der
Musikerinnen und Musiker selbst beachtet werden: Eventuell ist ein
Gehörschutz sinnvoll, den es inzwischen auch mit hervorragenden
Klangeigenschaften speziell für Musikerinnen und Musiker gibt. Auch auf
den Schallpegel und die Einrichtung der Lautsprecher, die auf die Menschen
auf der Bühne zielen („Monitor-Lautsprecher“), sollte geachtet werden (s.o.).
Die Musizierenden sollten nicht zu nah an den hochpegeligen Instrumenten
ihrer Kolleginnen und Kollegen sitzen (z.B. nicht direkt mit dem Ohr vor
der Trompete, nicht direkt vor dem höher stehenden Schlagzeug…). Für
Proben können bei manchen Instrumenten auch Dämpfer verwendet werden bzw.
die Schallpegel reduziert werden (vgl. HARTOGH / WICKEL 2006, S. 115).
Wie bereits erwähnt ist Aufklärung ein zentraler
Punkt der verhaltensorientierten Prävention. Alleine von Warnungen vor dem
Hörschaden-Risiko ist jedoch keine nachhaltige Wirkung zu erwarten.
Trotzdem ist dies ein erster Schritt: Die Jugendlichen werden in
relevanten Situationen (Diskoveranstaltung, lautes Kopfhörerhören oder
Hörstörungen von denen die Jugendlichen selbst berichten…) auf die Gefahr
von lärmbedingten Hörschäden angesprochen. Realistisch muss aber davon
ausgegangen werden, dass die Jugendlichen dies teilweise als
'typisch erwachsene'
und im besten Fall 'gut gemeinte'
Maßregelung sehen. Dennoch ist diese situative Reaktion wichtig und regt
möglicherweise ein Gespräch über die Thematik an. Besonders wenn die
Jugendlichen schon einmal Ohrgeräusche nach intensivem Musikkonsum hatten
und davon berichten, ist die Basis für ein aufklärendes Gespräch und die
Bereitschaft zum Nachdenken oft schon geschaffen.
Aufklärung kann auch durch entsprechende Prospekte,
Flyer, Plakate, Internetseiten oder Software
erfolgen. Sinnvoll ist es außerdem, jugendgerechte schriftliche
Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Maßgebend bei der Aufklärung und Sensibilisierung für
gefährdende Lärmsituationen ist jedoch die tolerante Beachtung der
jugendlichen Bedürfnisse und Lebenswelten: Der intensive Konsum von Musik
gehört zur Jugendphase dazu, es ist ebenso normal, dass Kinder und
Jugendliche sich lauter verhalten als Erwachsene (vgl. BABISCH 1996, S.
9).
Das Ziel darf keinesfalls sein, den Jugendlichen die lärmrelevanten
Situationen wie dem Besuch von Diskotheken oder Konzerten und das
Musikhören über Kopfhörer komplett zu nehmen. Die Intention sollte
vielmehr sein, zu einem eigenverantwortlichem und unschädlichem Handeln in
diesen Situationen zu führen. So muss bei allen Präventionsstrategien in
der Jugendarbeit die soziale Dimension des Musikhörens und das Interesse
an (lauter) Musik von Jugendlichen beachtet und ernst genommen werden
(vgl. HARTOGH / WICKEL 2006, S. 128). Nur dann ist die Chance vorhanden,
dass auch die Jugendlichen die Bemühungen ernst nehmen und sich nicht
dagegen abgrenzen.
Letztlich sollte Aufklärung nicht nur die Erläuterung
der Risiken und Folgen von Lärmrezeption vermitteln, sondern auch
alternative Handlungskonzepte und konkrete Tipps zum risikolosen
Musikkonsum bieten. Einige praxistaugliche Verhaltenstipps, bezogen auf
die häufigsten Risikobereiche Diskothek, Konzert und Musikhören über
Kopfhörer werden im folgenden Kapitel erläutert.
Neben den dargestellten Formen der Aufklärung kann
Prävention auch interaktiver und subtiler geschehen. Im Falle der
Lärmprävention können dies Aktionen, Projekte und Angebote sein die einen
positiven Umgang mit dem eigenen Hörsinn trainieren sollen, oder z.B. (Zu-)Hören
und das Genießen von Stille vermitteln wollen. Hierzu werden im Folgenden
ein paar Möglichkeiten genannt die als Anregungen zu verstehen sind. Auf
die individuellen Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der spezifischen
Zielgruppe angepasst können diese Ideen Lärmprävention direkt oder
indirekt unterstützen:
Möglichkeiten für
Lärmpräventions-Aktionen in der Jugendarbeit:
o
Aktionstag mit Experimenten, Aktionen, Film etc. rund um das
Hören
o
Kostenloser Hörtest (evtl. in Zusammenarbeit mit
Hörgeräteakustikern / Arzt)
o
Messung der Lautstärke mitgebrachter Kopfhörer (mit
Schallpegelmessgerät)
o
Bei größeren Musikveranstaltungen moderne
Hörschutz-Möglichkeiten vorstellen und Proben verteilen. Zum Beispiel mit
dem „Ohrmobil“ mit dem Spezialisten der Firma „Ear Safe“ vor Ort umfassen
über Gehörschutz informieren (vgl. EAR SAFE 2007).
o
Teilnahme an Aktionen des jährlich am 16. April
stattfindenden „Tag gegen Lärm“ (vgl. DEGA 2008).
|
Abb. 1: Logo des „Tag
gegen Lärm“
(Quelle: DEGA 2008) |
o
Einen Film, Radiobeitrag zum Thema Lärm mit den Jugendlichen
selbst erstellen.
o
PC-Spiel zum Thema Hören zu Verfügung stellen: Das PC-Spiel
„Radio 108,8“ thematisiert auf spannende und interaktive Weise die Themen
Radio, Musik, Hören und Hörschäden. (BZGA 2004) Ebenso die dazugehörige
Homepage (BZGA 2007)
o
Internet-Tipps: Sollte den Jugendlichen in der Einrichtung
ein Internetanschluss zur Verfügung stehen, kann (z.B. über Lesezeichen,
die Startseite oder Links auf der Homepage der Einrichtung) auf einige
jugendgerechte Homepages zum Thema verwiesen werden: Für Kinder ist
besonders die oben genannte Homepage „Radio 108.8“ (BZGA 2007) zu
empfehlen, für Jugendliche die Homepage „EarAction“ die es mit
Informationen, Hörtest, Spielen und Experimenten auch als CD-Version gibt
(vgl. FH MÜNCHEN 2007).
Abb.
2:
Logos der Internetprojekte „Ear Action“ und „Radio 108,8“
(Quellen: FH München 2007 und BZGA 2007)
o
DJ-Kurse: Kurse / Workshops etc. die Interessierten die
Kunst des „Djing“, „Auflegen“, den Umgang mit der Technik und gleichzeitig
einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lautstärke und Musikanlage
vermitteln.
o
Rhetorik- und Kommunikationskurse die kommunikative
Kompetenzen, u.a. auch das Sprechen und das Hören fördern.
o
Spiele, die speziell die auditive Wahrnehmung schulen. So
kann spielerisch ein positiver Umgang mit dem Hörsinn erlernt werden.
Beispiele finden sich u.a. bei HARTOGH / WICKEL 2006, S. 119.
o
Übungen und Experimente für bewusstes und konzentriertes
Hören. Der Musikforscher Murray Schafer hat schon 1972 Ideen für
nicht-alltägliche Herangehensweise an Themen wie Stille (vgl. SCHAFER
1972, S.12), auditives Wahrnehmen (vgl. ebd. S.12f), Lärm (vgl. ebd. S.
10) und Musizieren entwickelt, die zu eigenen Experimenten inspirieren
können.
o
Rollenspiele: In spielerischer und trotzdem intensiver Form
kann Jugendlichen die Thematik Lärm und Hörschäden durch Rollenspiele
nahegebracht werden. Hartogh und Wickel (2007, S. 122ff) haben dazu drei
Themen beispielhaft entwickelt: Ein reizvolles Rollenspiel-Thema ist die
Podiumsdiskussion „103. Deutscher Ärztetag“ zu den Folgen von
Freizeitlärm. Die Mitspielenden übernehmen die Rollen von Eltern, Ärzten,
jugendlichen Discobesuchern, Hörbehinderten, Musikern, DJs, Politikern,
Diskothekenbesitzern, Herstellern von MP3-Playern etc.…
o
Entspannungstechniken: Ruhe und Stille genießen durch
gezielte Entspannung z.B. durch Autogenes Training, Yoga etc. (vgl.
HARTOGH / WICKEL S. 127).
o
Chill-out-Area: Attraktive Ruhebereiche, insbesonders bei
(lauten) Veranstaltungen, die als Rückzugsbereiche mit sehr niedrigem
Lärmpegel und einem beruhigendem Ambiente (vgl. Kap. 6.2, S.78:
Ruhebereiche).
> Konkrete Tipps für die Musikkonsumenten finden Sie
auf der "Tipps-Seite"!
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